EU-Gesetzgebung: relevante Verordnungen auf einen Blick | Green ICT
In diesem Tutorial fasst Jana Rückschloss, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fraunhofer IZM, die zentralen EU-Gesetzgebungen zusammen, die darauf abzielen, IT-Produkte langlebiger, sauberer und transparenter zu gestalten. Diese Regelungen legen fest, welche Stoffe verwendet werden dürfen, woher die Rohstoffe stammen, wie mit Batterien umzugehen ist und wie Produkte gebaut sein müssen, um tatsächlich nachhaltiger zu werden.
Schadstoffe
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation and Autorisation of Chemicals) legt fest, welche Chemikalien verwendet werden dürfen und welche Risiken mit ihnen verbunden sind. Produzierende müssen diese Vorgaben kontinuierlich im Blick behalten, Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen weitergeben und geltende Beschränkungen einhalten.
Zusätzlich legen die RoHS-Richtlinien (Registration of hazardous substances) und ELV-Richtlinie (End-of-Life Vehicles) fest, welche gefährlichen Stoffe in Elektrogeräten bzw. Fahrzeugen verboten oder beschränkt nutzbar sind. Für Elektrogeräte gilt ein Verbot folgender Substanzen: Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom (VI), bestimmte Bromierte Flammschutzmittel sowie Phthalate.
Rohstoffe
Der Critical Raw Materials Act legt den Fokus auf kritische und seltene Rohstoffe wie Seltenerdmetalle, Kobalt oder Gallium. Ziel des Gesetzes ist, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, Abhängigkeiten zu verringern und die Wertschöpfung innerhalb der EU zu stärken. Für eine resiliente sowie zeit- und kosteneffiziente Produktion bedeutet das, Risiken frühzeitig zu kennen, Alternativen zu prüfen, um Abhängigkeiten zu reduzieren sowie Recyclinganteile von Beginn an mitzudenken.
Batterien
In der Batterieverordnung sind CO₂-Fußbdrücke für bestimmte Batterieklassen, Sorgfaltspflichten entlang der Rohstoffkette, Mindestrezyklatanteile, ambitionierte Sammelquoten sowie der digitale Batteriepass festgeschrieben. Letzterer bündelt die wichtigsten Informationen zur Batterie.
Produktdesign und Informationen
Die ESPR-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) reguliert die Materialeffizienz von Produkten und legt Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Austauschbarkeit sowie Recyclingfreundlichkeit fest. Die Informationen zu Materialien, Ersatzteilen, Reparatur und Nachhaltigkeitswerten werden in einem digitalen Produktpass gebündelt.
Umsetzung und Zusammenfassung
Um die EU-Regelungen umzusetzen, sollte das Produktdesign konsequent dem Prinzip der Zirkularität gefolgt werden. Bereits in den Phasen vor der Nutzung sollten Produkte auf Rückführung ausgelegt sein, etwa durch Recycling, Wiederaufbereitung oder Reparatur.
Ziel der EU-Gesetzgebungen ist es, ein Produktionssystem zu etablieren, das saubere Stoffe, robustere Lieferketten, bessere Designs und transparente Daten miteinander verbindet. So kann auf diese Weise eine nachhaltige Produktion gewährleistet werden.
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