EU-Gesetzgebung – Stoffregulierung durch RoHS und ELV | Green ICT Courses
Wie wir bereits im letzten Teil der Videoreihe gesehen haben, gibt es auf europäischer Ebene mehrere Verordnungen, die den Umgang mit potenziell gefährlichen Stoffen regeln. Nachdem Otmar Deubzer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer IZM, zunächst einen Blick auf die REACH-Verordnung geworfen hat, stellt er in diesem Video die RoHS-Richtlinie sowie die Altfahrzeug-Richtlinie (ELV) vor.
Geltungsbereich und Inhalte
Die RoHS-Richtlinie beschränkt den Einsatz toxischer Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten (EEG) und ist somit relevant für EEG-Hersteller und deren Zulieferer. Sie gilt für elf Kategorien von Geräten, beispielsweise kleine und große Haushaltsgeräte sowie Spielzeug-, Sport- und Freizeitgeräte. In der Altfahrzeug-Richtlinie (ELV) wird der Einsatz toxischer Substanzen in neuen Fahrzeugen reguliert. Relevant ist sie daher für Fahrzeughersteller und deren Zulieferer.

Es gibt Stoffe, die in beiden Verordnungen reglementiert werden – dazu gehören z. B. Cadmium, Quecksilber und Blei. In der RoHS-Richtlinie wird darüber hinaus noch der Umgang mit bestimmte Flammschutzmittelgruppen und Phthalaten geregelt.
Grenzwerte und Ausnahmen
Außerdem werden in den Verordnungen Grenzwerte festgelegt, die Stoffe in Geräten nicht überschreiten dürfen. Cadmium hat dabei den strengsten Wert: Maximal 0,01 Gewichtsprozent darf davon in einem Gerät enthalten sein, denn sonst ist das Gerät nicht mehr RoHS-konform und darf nicht in der EU auf den Markt gebracht werden. Für alle anderen regulierten Stoffe gilt die Grenze von 0,1 Gewichtsprozent. 100 Prozent als Bezugsgröße bezieht sich in diesem Fall auf den homogenen Werkstoff. Dieser ist definiert als »durchgehend gleichförmig zusammengesetzter Stoff« oder »einen aus verschiedenen Werkstoffen bestehenden und nicht durch mechanische Vorgänge in einzelne Wertstoffe trennbaren Stoff« (RoHS-Richtlinie).
Ausnahmen für die Verwendung der Stoffe finden sich in Anhang III und IV der RoHS-Richtlinie bzw. Anhang II der Altfahrzeug-Richtlinie. Die Liste der regulierten Stoffe und Ausnahmen werden ca. alle vier Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst.
Für einen detaillierten Einblick empfiehlt sich ein Blick ins Video.
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