Ökodesign Verordnung (»ESPR«) | Green ICT Courses
Im achten Teil der Videoreihe geht es um die Ökodesign Verordnung, abgekürzt »ESPR« (Ecodesign for Sustainable Products Regulation). Bei der »ESPR« handelt es sich um eine im Jahr 2024 von der EU-Kommission verabschiedete Verordnung zur nachhaltigen Produktgestaltung. Dieses Video stellt eine Fortsetzung des siebten Green ICT-Tutorials dar, in dem ein Überblick über die Ökodesign-Verordnung gegeben wird. Erik Poppe, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer IZM, erläutert in diesem zweiten Teil Änderungen im Bereich Ökodesign, die mit der neuen Verordnung einhergehen.
Was ist die »ESPR«?
Durch die Verordnung werden neue Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten eingeführt, beispielsweise zur Steigerung der Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, und Recyclingfähigkeit. Dazu werden Informationsanforderungen wie der CO₂-Fußabdruck und ein Digitaler Produktpass eingeführt, der diese Informationen für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette verfügbar machen soll.
Die neue »ESPR« also die neue Ökodesign Verordnung von 2024 löst die alte Ökodesign-Richtlinie von 2009 ab.
Besonderheiten der »ESPR«
Während die Ökodesign-Richtlinie sich in erster Linie auf energieverbrauchsrelevante Produkte bezog, umfasst die »ESPR« nahezu alle Produktkategorien. Sie setzt horizontale Rahmenbedingungen für eine Vielzahl von Produkten und berücksichtigt dabei Aspekte wie Lebenszykluskosten, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den zwei Rechtsakten liegt in ihrer Art. Die »ESPR« ist eine Verordnung und damit ein Rechtsakt, der in allen seinen Teilen verbindlich ist. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Im Gegensatz zur Ökodesign-Richtlinie, welche zu erreichende Ziele festlegt. Die genauen Vorgaben zur Erreichung der Ziele ist Sache der einzelnen Länder, diese müssen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Die Verabschiedung von Verordnungen ermöglicht eine einheitliche und schnellere Umsetzung der Maßnahmen. Zudem werden verbindliche Vorgaben für eine nachhaltige Beschaffung eingeführt, die Marktüberwachung wird verstärkt und der Umgang mit unverkauften Produkten und besorgniserregenden Stoffen neu geregelt. Der Fokus der Regulierung wird dabei von rein gesundheitlichen und ökologischen Risiken auf die Auswirkungen auf die Kreislauffähigkeit erweitert. Stoffe, die die Wiederverwendung oder das Recycling behindern, können stärker reguliert werden, auch wenn keine unmittelbare Gefahr für Mensch und Umwelt besteht.

Eine zentrale Innovation der »ESPR«-Regulierung stellt der digitale Produktpass dar, der standardisierte und leicht zugängliche Informationen zu Produkten über die gesamte Lieferkette hinweg bereitstellt. Ein weiteres Novum ist das Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte bestimmter Textilien und Schuhe.
Mit diesen umfassenden Neuerungen sichert sich die EU-Kommission weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in die Produktgestaltung über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die »ESPR«-Regulierung schafft so die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wirtschaft, in der Umwelt- und Ressourcenschutz noch stärker verankert werden. Für mehr Informationen bietet das Video einen genaueren Einblick.